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Externer Brandschutzbeauftragter


Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt ist. Er unterstützt Verantwortliche in Betrieben und Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verantwortung und in allen Fragen des Brandschutzes.

- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne,...)

- Ausbildung von Brandschutzhelfern

- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen

- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren

- Durchführung von Brandschutzbegehungen

- Organisation von Brandschutzübungen

- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Feuerwehren

Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter gem. Richtlinien des VFDB bieten wir Ihnen die Leistung als externer Brandschutzbeauftragter an.

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