Herzlich Willkommen » Brandschutzservices » Feuerwehr, Flucht-, und Rettungswegplänen

Erstellung von Feuerwehr-, Flucht-, und Rettungswegplänen

Alljährlich sind menschliches Leid und Schäden in Milliardenhöhe durch Brandfälle zu beklagen -
und das trotz hoher Investitionen in den baulichen und technischen Brandschutz.
Die Auswertung von Brandschadensereignissen zeigt, dass der Rettung von Menschenleben und dem Erhalt von Sachwerten im Vorfeld häufig nicht die gebührende Beachtung geschenkt wurde. Deshalb ist der vorbeugende Brandschutz nach wie vor das Sicherheitsthema Nummer 1.
Die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie von Flucht- und Rettungsplänen ist für Gebäude besonderer Art und Nutzung nach den Vorschriften des Baurechts zwingend vorgeschrieben.
Auch Vorschriften aus dem Arbeitschutz (z.B. ArbSchG, ArbStättV, BGV A1, BGI 560) fordern vom Unternehmer, Alarm- sowie Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitstätten dies erfordern.
Die von uns erstellten Feuerwehr- sowie Flucht- und Rettungspläne ermöglichen:

- die präventive Gestaltung eines durchgängigen Sicherheitskonzeptes,

- die zielgerichtete Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

- die Einweisung und Information von Besuchern und Fremdfirmen,

- aufeinander abgestimmte bautechnische, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen.

Unsere Leistungen:


Wir erarbeiten zusammen mit dem Betreiber ein durchgängiges
Brandschutz- und Notfallkonzept und erstellen alle dazu
erforderlichen Unterlagen:


- Mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmte Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 als Einsatzdokument im Brand- und Notfall (Lage und Geschosspläne mit Objektinformationen und Feuerwehrschnellauskünften)

- Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättV und BGV A 8 für Beschäftigte und Besucher

- Brandschutzordnungen (Teile A bis C) nach DIN 14096

- Alarm-, Evakuierungs- und Gefahrenabwehrpläne


Ihr Vorteil:

- Vermeidung und Reduzierung von Schäden
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Top | Zurück