Herzlich Willkommen » Brandschutzservices » Räumungsübung

Praktische Räumungsübung

(ArbSchG §§ 3 u. 10; BGV A1 § 22; BGI 560 etc)

EvakuierungGemäss den gesetzlichen Vorschriften sowie seiner Fürsorgepflicht hat der Unternehmer Notfallmaßnahmen zu planen sowie in angemessenen Abständen zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahrfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Kriterien für die Übungshäufigkeiten bilden zum Beispiel Personalfluktuation, sich ändernde Örtlichkeiten durch umfangreiche Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen oder Mängel in den vorangegangenen Übungen.



Unsere Leistungen:

Wie unterstützen Sie als Verantwortlichen in folgenden Punkten:

- Beratung bei Vorbereitung und Organisation einer praktischen Räumungsübung

- Schulung und Unterweisung des notwendigen Funktionspersonals für die Durchführung der Räumungsübung

- Absprachen mit der Feuerwehr (auf Wunsch)

- Kritische Beobachtung des Räumungsablaufes und Dokumentation der erkennbaren Defizite

- Überprüfung des internen Notfallmanagements (Einsatzleitung, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer etc.) und des Zusammenwirkens mit den externen Hilfs- und Rettungskräften

- Erstellung eines Übungsprotokolls mit Vorschlägen für Verbesserungsmaßnahmen

- Durchführung einer Nachbesprechung mit Auswertung der Räumungsübung

- Zeitnahe Schulung der Verantwortlichen und Beschäftigten zur Verbesserung des Notfallmanagements

Ihre Vorteile:

- Wirtschaftliche Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Sicherstellung effektiver Notfallmaßnahmen

Eventschulung

Top | Zurück